Ihnen. Mit der Bezahlung gehen die Rechte an der für Sie entwickelten Software an Sie über, im Vertrag festgehalten und nicht als Zusatzleistung verkauft. Sie bekommen den Quelltext, die Datenbankstruktur, die Anleitung, aus der sich eine lauffähige Fassung erzeugen lässt, und die Zugänge zu allem, was für den Betrieb nötig ist.
Diese Übergabe läuft vom ersten Tag an mit. Der Quelltext liegt in einer Versionsverwaltung, auf die Sie von Beginn an Zugriff haben. Wenn Sie das Vorhaben abbrechen, behalten Sie alles, was bis dahin gebaut wurde, samt Anleitung zum Weiterbauen.
Was nicht Ihnen gehört, benennen wir vorher: eingesetzte Bibliotheken bleiben unter ihrer jeweiligen Lizenz, zugekaufte Komponenten bleiben beim Hersteller. Wir führen diese Bestandteile in einer Liste, damit Ihre Rechtsabteilung sie prüfen kann, bevor unterschrieben wird.
Und für den Fall, dass Sie mit uns nicht mehr arbeiten wollen: Ein anderes Haus muss die Anwendung übernehmen können, ohne uns fragen zu müssen. Deshalb schreiben wir die Unterlagen für den Nachfolger. Wir prüfen bei der Übergabe mit, ob sie diesen Zweck erfüllen: Eine fremde Entwicklerin muss die Anwendung aus den Unterlagen heraus übersetzen und starten können.