Was vor der ersten Zeile Code geklärt wird.
Diese sechs Punkte stehen fest, bevor wir etwas anschließen. Sie sind der Grund, warum sich ein Vorhaben später prüfen lässt, auch von Ihrer Rechtsabteilung.
- Wo die Daten liegen
- Auf Ihren eigenen Servern, in einem Rechenzentrum in der EU oder beim Modellanbieter. Wir legen für jede Datenart fest, welcher dieser drei Orte zulässig ist, bevor die erste Verbindung steht.
- Was das Modell sieht
- Ein Sprachmodell bekommt nur den Ausschnitt, den die Aufgabe verlangt. Die Berechtigungen aus Ihrem Bestandssystem gelten weiter: Wer ein Dokument dort nicht öffnen darf, bekommt es auch über die KI-Funktion nicht zu sehen.
- Was das Modell nicht sieht
- Personenbezogene Felder, die für die Aufgabe nicht gebraucht werden, entfernen oder ersetzen wir vor der Übergabe. Das ist Aufwand in der Schnittstelle und erspart die spätere Diskussion mit dem Datenschutzbeauftragten.
- Training mit Ihren Daten
- Im Regelfall nein. Wir wählen Zugänge, bei denen die Verarbeitung vertraglich auf die einzelne Anfrage beschränkt bleibt, und halten das schriftlich fest, statt es anzunehmen.
- Betrieb im eigenen Haus
- Möglich. Offene Modelle laufen auf eigener Hardware, wenn Datenschutz, Betriebsrat oder Auftraggeber es verlangen. Die Ergebnisse liegen etwas unter denen der großen Anbieter, für Suche und Vorsortierung genügen sie in der Praxis.
- Nachvollziehbarkeit
- Jede Antwort wird mit ihren Quellen ausgeliefert und protokolliert. Ohne diese Spur ist eine KI-Funktion in einem geprüften Prozess nicht verwendbar, und in einer öffentlichen Vergabe ist sie es erst recht nicht.
Für den europäischen Rechtsrahmen ordnen wir Ihren Anwendungsfall zusätzlich in eine Risikoklasse ein und halten die Einordnung schriftlich fest. Die meisten Fälle im Mittelstand fallen in die niedrigste Klasse. Das gehört dokumentiert.